Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts.
Wir erstellen die Steuererklärungen für Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften. Dabei ermitteln wir die Einkünfte nach deutschem Recht und
berücksichtigen absetzbare Werbungskosten, Progressionseinkünfte nach DBA oder Auslandstätigkeitserlass. Bei Ehegatten prüfen wir, welche Veranlagungsform möglich und in Ihrem Fall am günstigsten ist.
Selbstverständlich erstellen wir die Steuererklärung auch für Grenzgänger oder Steuerpflichtige, die im Wegzugsjahr oder bei Herzug eine Steuererklärung benötigen.
Die Einkommensteuererklärung erstellen wir auch für beschränkt Steuerpflichtige mit ihren inländischen steuerpflichtigen Einkünften und vertreten sie vor dem Finanzamt.
Ein Schwerpunkt ist die Gestaltungsberatung von Steuer-Inländern, die einen Wegzug erwägen. Umgekehrt beraten wir Mandanten, die wieder nach Deutschland zurück umziehen.
Wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochter-Unternehmen haben.
Selbstverständlich beraten wir inländische deutsche Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind.
Ergänzend bieten wir Beratung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu Fragen der Einhaltung des arm’s length Prinzips und zu Verrechnungspreis-Gestaltungen an.
Wir begleiten Mandanten bei steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum internationalen Steuerrecht und beraten auch Stiftungen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Unsere Kanzlei in Deggendorf berät ausländische Unternehmen und Privatleute, die in Deutschland Unternehmen errichten wollen, insbesondere zu Fragen der Rechtsform und zu einzuhaltenden steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften.
Wir übernehmen die Begleitung und Koordinierung von Unternehmensgründungen durch ausländische Privatpersonen oder ausländische Unternehmen in Deutschland. Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit Notaren, die mit Besonderheiten bei der Gründung durch Ausländer und bei der Errichtung deutscher Tochtergesellschafen ausländischer Unternehmen vertraut sind.
Für Unternehmen erstellen wir monatliche Reportings für deutsche Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Mutterunternehmen anhand bestehender Konzernvorgaben.
Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge, Arbeitsverträge sowie andere Verträge, die bei einer Unternehmensgründung benötigt werden, werden durch Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Uwe Dörnbrack erstellt.