Wenn Sie eine Erstberatung wünschen, füllen Sie bitte u. a. Formular aus, um uns hierfür einen Auftrag zu erteilen. Wir berechnen für eine Erstberatungsstunde 180 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Erstberatungsgebühr erbitten wir höflich in bar mitzubringen. Zwecks Terminvereinbarung setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten hat oberste Priorität. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten verständliche und kompetente Auskunft zu erteilen.
Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie der Einkunftsermittlung dienen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.