Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Adalbert-Stifter-Str. 49
94469 Deggendorf

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Steuerberatungshonorar

Allgemeine Mandanten-Informationen: Steuerberatungshonorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 21 Abs. 1 StBVV bis zu 190 € zzgl. 19 % USt. Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Erstberatung beträgt 180 € zzgl. USt. Bei Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts berechnen wir einen Stundensatz von 180 € zzgl. 19 % USt. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

Bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Finanzbuchhaltungen berechnen wir eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert in einem Gebührensatzrahmen richtet. In der StBVV ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren vorgesehen, was zu unterschiedlichen Honoraren bei Steuerberatern führen kann. In der Regel werden maximal mittlere Gebühren abgerechnet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und schlüsseln die Kosten für unseren Steuerberater-Service auf.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Unsere Leistung soll dem Mandanten gegenüber „preiswert“ sein.

Wichtiger Hinweis:

Steuerberatungskosten sind i. d. R. Betriebsausgaben oder Werbungskosten und mindern das Einkommen. Die Steuerersparnis für das Steuerberaterhonorar liegt bei max. 51,07 %. Bitte beachten Sie, das die Gebühr für den ESt-Mantelbogen nicht mehr abziehbar ist.