Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Adalbert-Stifter-Str. 49
94469 Deggendorf

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Steuerberatung

Leistung Steuerberatung

Unsere Steuerkanzlei in Deggendorf bietet ein breites Beratungsspektrum auf dem Gebiet des Steuerrechts an:

Wir bieten kompetente Steuerberatung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts in länderübergreifenden Fragen an und beraten Mandanten aus
verschiedenen Ländern wie z. B. der Schweiz, Österreich, Großbritannien, Niederlande, Spanien, Italien, Frankreich, USA, Polen, Brasilien, Korea, Japan, etc.

Auf Wunsch führen wir Steuerprognoseberechnungen für die Liquiditätsplanung unserer Mandanten durch.
Wir erarbeiten auf den Mandanten zugeschnittene Steuergestaltungskonzepte und optimieren den Gewinn durch legale Abschreibungsmöglichkeiten.
Außerdem unterstützen wir Sie im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere bei Buchhaltung und Bilanz.

Mit Existenzgründern klären wir Fragen zur Rechtsformwahl, Erklärungspflichten, Gewerbeanmeldung, Versicherungen, Gründerzuschuss und der Buchhaltung ab.

Unterstützung dürfen Sie auch bei Unternehmensumwandlung (Einbringung, Verschmelzung z. B. Umwandlung von der GmbH in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt) erwarten.
Wir unterrichten Sie über die einzuleitenden Schritte und kümmern uns um Vertragsentwürfe (durch Rechtsanwalt Partner Dr. Uwe Dörnbrack), Schlussbilanz/Einbringungsbilanz und unterstützen Sie bei Behörden. Außerdem beraten wir Unternehmer bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge sowie bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung.
Daneben beraten wir Vereine, Stiftungen und Familienstiftungen in steuerlichen Fragen.

Für Privatpersonen bieten wir Steuerberatung an bei Immobilienkauf und -verkauf oder privaten Veräußerungsgeschäften.
Arbeitnehmer beraten wir auch in verschiedenen Fragen zur Abfindung und der ermäßigten Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung.
Außerdem erstreckt sich unsere Steuerberatung auf die Optimierung bei Vermögensübertragungen z.B. bei vorweggenommener Erbfolge oder im Erbfall bzw. bei Schenkung und Erbschaft.

Arbeitnehmer oder Jungverheiratete beraten wir bei der Wahl der Steuerklasse und erstellen Belastungsvergleiche bei Lohnsteuerklassen-Wechsel.
Wir beraten Ehegatten, ob die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung günstiger ist. Auf Wunsch berechnen wir die Steuern bei Zusammenveranlagung getrennt je Ehegatte.
Selbstverständlich berechnen wir auch Steuerunterschiede mit und ohne Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten.

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, legen Einsprüche bei Finanzbehörden ein und vertreten Sie vor dem Finanzamt.
Schließlich vertreten wir Sie auch bei steuerlichen Außenprüfungen wie z. B. Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung.